Programmziel
Wer kann sich bewerben?
- Sie spätestens zum Stipendienantritt einen ersten Hochschulabschluss im Fachbereich Musik erworben haben.
- Sie zumindest die Ausbildungsmöglichkeiten für Ihr Instrument bzw. Fach in Ihrem Herkunftsland ausgeschöpft haben.
Was wird gefördert?
- Ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss. Die Förderung postgradualer Studien ist möglich im so genannten 2. Zyklus oder in einem 3. Zyklus (Konzertexamen, Meisterklasse).
- Ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium), entweder als Teil eines Studiums an der Heimathochschule, in dem ein Auslandsaufenthalt in Deutschland vorgesehen ist oder als Teil eines eigenständigen Projektes oder vertiefenden Studiums bei einer Hochschullehrkraft in Deutschland. Die Verbindung zu einer künstlerischen Hochschule in Deutschland muss gegeben sein und ist mit der Betreuungszusage nachzuweisen.
Sollte Ihr Master- oder Aufbaustudiengang einen Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorsehen, kann dieser Aufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
- Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich,
- er findet nicht im Heimatland statt, und
- er beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit (bei Joint- und Double-Degree-Studiengängen bis 50%, sofern dies in der Studienordnung vorgesehen ist). Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.
Bitte beachten Sie: Es werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen Bereich gefördert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Musikwissenschaft und Musikpädagogik bzw. für Musikerinnen und Musiker mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.
Dauer der Förderung
a) Studium mit Abschluss (z. B. Masterstudium, Konzertexamen, Meisterklasse):
Die Förderdauer beträgt 2 bis 4 Semester, je nach Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs (10 Monate bis maximal 24 Monate).
b) Vertiefendes Studium ohne Abschluss:
Die Förderdauer beträgt 2 Semester (12 Monate). In einzelnen Fällen kann das Stipendium auf Antrag verlängert werden.
Stipendienleistungen
- eine monatliche Stipendienrate von 992 Euro
- Reisekostenpauschale (nur auf Antrag)
- eine einmalige Studienbeihilfe
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- monatliche Mietbeihilfen (lesen Sie hierzu die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 9)
- monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt werden kann, wird individuell geprüft und festgelegt: wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.
- Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen
Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Deutschkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache an der deutschen Gastinstitution Deutsch ist.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits im Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.
Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt.
Auswahl
Auswahlkriterien
Die Auswahlkriterien sind:
- die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
- die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben; zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte: die Begründung der Bewerbung, die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens, der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.